AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kai Beck Zeichenbüro

1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von ihnen abweichende
Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Zustandekommen des Vertrages
1.
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Ich kann dieses Angebot
innerhalb von … Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch
annehmen, dass ich den Auftrag binnen dieser Frist dem Kunden ausführe und zur
Verfügung stelle.

2.
Angebote meinerseits sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und
Skizzen sowie Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise
1.
Alle genannten Preise verstehen sich in EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

2.
Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto mit Zugang zur Zahlung fällig.

3.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB p.a. zu fordern. Kann ich
einen höheren Verzugsschaden nachweisen, bin ich berechtigt, diesen geltend zu machen.

4.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind.

4. Lieferzeit
1.
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von mir als verbindlich
vereinbart sind.

2.
Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit setzt die Erfüllung der
Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden voraus. Diese beinhalten z.B. die hinreichende
Beantwortung aller technischen – Vorfragen, die zur Verfügungstellung sämtlicher
schriftlicher Unterlagen, Erstellung des Aufmaßes sowie die Gewährung freien Zugangs zum
aufzumessenden Gewerk ohne störende Dritte.

3.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, so bin ich
berechtigt, den mir insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

4.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streit und Aussperrung sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse oder höherer Gewalt, die außerhalb meines
Einflussbereiches liegen. Dieses gilt auch, wenn vergleichbare Umstände bei von mir
eingesetzten Subunternehmern eintreten.

5.
Nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die
Lieferfrist angemessen.

5. Lieferung
Mit der Übergabe der vereinbarten Leistung geht die Gefahr des Verlustes sowie der
Beschädigung auf den Kunden über.
6. Gewährleistung
1.
Die im Zusammenhang mit der Erstellung des Aufmaßes gefertigten Pläne, Informationen
und/oder Dateien müssen von dem Kunden unverzüglich nach der Übergabe auf
Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und, wenn sich ein Mangel zeigt, dieser mir
unverzüglich angezeigt werden.

2.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten das Aufmaß bzw. der Plan, die Informationen
und/oder die Dateien als genehmigt.

3.
Wird mir ein von mir zu vertretener Mangel angezeigt, so bin ich nach meiner Wahl zur
Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

4.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder bin ich zur Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung nicht bereit, nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die ich zu vertreten habe, so ist der Kunde berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

5.
Hinsichtlich dieser Gewährleistungsansprüche gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr, wenn
der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

6.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit ich aufgrund Gesetzes zwingend
hafte oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Fall der Übernahme einer
Garantie.

7.
Ebenfalls bleiben weitergehenden Ansprüche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit unberührt.

7. Haftung
1.
Habe ich aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der
leicht fahrlässig verursacht wurde, so hafte ich wie folgt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa
solcher, die der Vertrag mir nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen
will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine
vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, hafte ich nur für etwaige
damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien
oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

2.
Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und werden nach
Ablauf eines Jahres nach Ablieferung Schadensersatzansprüche wegen Mängeln geltend
gemacht, gilt folgendes:
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig
verursacht wurde, nicht aber für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch
eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt
ist.

3.
Unabhängig von einem Verschulden meinerseits bleibt eine etwaige Haftung bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

4.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung meiner Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

5.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.

8. Schutzrechte, Umgang mit Daten
1.
Habe ich nach Zeichnungen, CAD-Daten, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von
beigestellten Teilen des Kunden zu liefern oder zu leisten, so steht der Kunde dafür ein,
dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde hat mich von
berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen und einen etwaig entstandenen Schaden zu
ersetzen. Wird mir die Herstellung oder Lieferung oder Leistung von einem Dritten unter
Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir auch ohne Prüfung
der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu
verlangen.

2.
Mir überlassene Zeichnungen, CAD- und sonstige Daten und Muster, die nicht zum
Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt. Im
Übrigen ich berechtigt, solche Zeichnungen, CAD- und sonstige Daten und Muster drei
Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.

3.
Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den von mir oder von Dritten für
mich gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, CAD-Daten,
Zeichnungen und sonstigen Daten verbleiben bei mir und gehen mit Lieferung nicht auf
den Kunden über.

4.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ich die zur Verfügung gestellten Daten,
soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig,
speichere und verwerte. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass ich
Daten an ihn auch über das World Wide Web (Internet) übersende, ohne
Verschlüsselungsmethoden anzuwenden, auch wenn die Vertraulichkeit der Daten
dadurch nicht gewährleistet ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde ausdrücklich
eine andere Weisung für den Datenversand erteilt. Damit verbundene Kosten gehen zu
Lasten des Kunden.

5.
Ich bin berechtigt, Daten, die mir zur Verfügung gestellt worden sind, sechs Monate nach
Auftragsabwicklung zu löschen.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist mein Geschäftssitz.
10. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder
Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.